Hausordnung
Unsere Mitarbeiter sind hinsichtlich der Einhaltung unserer Hausordnung unseren Gästen gegenüber weisungsberechtigt. Wir bitten Sie dies zur Kenntnis zu nehmen und unbedingt zu beachten.
Hausrecht
Die Geschäftsleitung behält sich das Hausrecht vor. Bei erheblichen Verstößen gegen die Hausordnung oder bei unangemessenem Verhalten kann ein sofortiges Hausverbot ausgesprochen werden.
Parken
Auf unserem gesamten Grundstück haben Sie die Möglichkeit ihr Fahrzeug für die Zeitdauer Ihres Aufenthalts kostenlos zu parken bzw. abzustellen. Bitte beachten Sie, dass auf unserem vollständigen Hotelgelände die StVO gilt. Es handelt sich bei unserem Grundstück um Privatgelände, das unserem Hausrecht unterliegt. Den Anweisungen des Hotelpersonals hinsichtlich des Abstellens Ihres Fahrzeugs ist unbedingt Folge zu leisten.
Ein Abstellen Ihres Fahrzeugs außerhalb dieses markierten Bereiches ist untersagt und führt zu einer kostenpflichtigen Entfernung Ihres Fahrzeugs. Flucht- und Rettungswege, die als solche gekennzeichnet sind, sind unbedingt einzuhalten und führen beim Verstoß hiergegen ebenfalls zur unverzüglichen kostenpflichtigen Entfernung Ihres Fahrzeugs.
Das Abstellen von Fahrzeugen, Motorrädern, Fahrrädern sowie sonstigen Fortbewegungsmitteln auf dem Gelände des Brauerei-Gasthofes Hartmann erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Eine Bewachung oder Verwahrung wird nicht geschuldet.
Der Brauerei-Gasthof Hartmann übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Beschädigungen oder sonstige Schäden an abgestellten oder eingebrachten Fahrzeugen, Motorrädern, Fahrrädern oder deren Inhalt, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung seitens des Hauses vorliegt.
Für abgestellte Fahrräder und Motorräder wird insbesondere keine Haftung für Witterungseinflüsse, Umstürze, Vandalismus oder Diebstahl übernommen. Gäste sind verpflichtet, ihre Fahrzeuge ordnungsgemäß zu sichern.
Alkohol, Rauchen, Cannabis, illegale Rauschmittel und Waffen
Das Rauchen, auch von e-Zigaretten ist in allen Innenbereichen des Hotels verboten und nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
Der Cannabiskonsum ist aufgrund des Kinder- und Jugendschutzes auf dem gesamten Hotelgelände verboten.
Sollte durch unerlaubtes Rauchen ein Feueralarm ausgelöst werden oder die Rauchmelder mutwillig manipuliert worden sein, übernimmt das Hotel keine Haftung. Die dadurch entstehenden Kosten des Einsatzes der Feuerwehr oder sonstiger Sicherheitsdienste sind unmittelbar vor Ort zu begleichen. Wird festgestellt, dass Gäste in den Zimmern rauchen, wird seitens unseres Hauses gegenüber den Gästen eine Sonderreinigungsgebühr in Höhe von 350,00 € erhoben.
Das Mitbringen illegaler Rauschmittel sowie Waffen ist strengstens untersagt und führt zum sofortigen Hausverbot.
Zimmer
Unsere Zimmer stehen Ihnen jeweils ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Am Tag Ihrer Abreise ist das Zimmer spätestens bis 11.00 Uhr vollständig zu räumen. Sollten Sie nach der Räumung Ihres Zimmers noch weitere Termine vor Ort haben, bei welchen das von Ihnen mitgeführte Gepäck störend ist, so bieten wir Ihnen kostenfrei die Möglichkeit diese an der Rezeption zwischenzulagern.
Wir bitten Sie keine Binden und Tampons in unsere Toiletten zu werfen, da dies in der Regel zu Verstopfungen unserer Hausleitungssysteme führen kann. Wir behalten uns ausdrücklich Schadenersatzansprüche vor, sollte diese Anweisung missachtet werden und hieraus unserem Hause ein Schaden entstehen.
Etwaige Fensterbretter dürfen nicht als Sitzgelegenheit verwendet werden und wir bitten Sie nichts aus den Fenstern zu werfen und sich an die gültige Nachtruhe zu halten.
Nachtruhe, Ordnung und Sicherheit
Ab 23.00 Uhr ist in sämtlichen Zimmern und Fluren sowie auf dem Außengelände unseres Grundstücks die Nachtruhe einzuhalten. Die Nichtbeachtung der Nachtruhe kann seitens unseres Hauses zum sofortigen Hausverbot führen. Für diesen Fall verwirkt der Gast seinen Anspruch auf Beherbergung und eine Erstattung seiner etwaig im Voraus bezahlten Gebühren. Ungeachtet dessen hat der aufgrund des Verstoßes gegen die Nachtruhe verwiesene Gast die gebuchte Leistung vollständig zu bezahlen, auch wenn er diese nicht antreten oder entgegennehmen konnte. Unser Haus erwartet einen respektvollen Umgang mit anderen Gästen, Anwohnern und dem Personal. Nach 23.00 Uhr ist beim Verlassen und Zurückkommen in unser Haus aus Rücksicht auf die Nachbarn und Gäste jeglicher Lärm zu vermeiden.
Personen, die in unserem Buchungssystem nicht registriert sind und durch Gäste in unser Haus mitgebracht werden, ist der Zutritt nur nach vorheriger Anmeldung gestattet. Unser Haus kann im Einzelfall den Zutritt solcher Personen verwehren.
Einzelne Bereiche unseres Hauses sind videoüberwacht und entsprechend gekennzeichnet. Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Gast hat stets die Möglichkeit Informationen über die Art und den Umfang und die Dauer der Speicherung der Videoaufnahmen und zu welchen Zwecken diese angefertigt sind, auf Anfrage bei der Rezeption oder bei der Leitung unseres Hauses zu erfahren.
Grillen, Kerzen, offenes Feuer und elektrische Geräte
Das Grillen und offenes Feuer auf dem Hotelgelände sind nur in vorheriger Absprache mit der Hotelleitung erlaubt.
Das Betreiben von Kochgeräten, das Brennen von Kerzen oder offenes Feuer in den Zimmern ist strengstens untersagt.
Zugangscodes, Schlüssel und Schließsysteme
Zugangscodes, Schlüssel und sonstige Zutrittsmedien dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verlust oder missbräuchlicher Nutzung behalten wir uns vor, die hierdurch entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.
Beschädigungen und Inventar
Das Inventar, die Einrichtung sowie technische Anlagen des Hauses sind pfleglich zu behandeln. Für mutwillige oder fahrlässig verursachte Schäden haftet der Gast im gesetzlichen Umfang.
Das Entfernen von Inventar, Handtüchern, Dekorationsgegenständen oder sonstigen Gegenständen aus den Zimmern oder öffentlichen Bereichen ist untersagt.
Haustiere
Haustiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hauses mitgebracht werden. Tiere sind im gesamten Gebäude stets zu beaufsichtigen und dürfen andere Gäste nicht beeinträchtigen.
E-Bikes und Akkus
Das Laden von E-Bike-, Scooter- oder sonstigen Lithium-Ionen-Akkus in den Zimmern ist aus Brandschutzgründen untersagt, sofern keine ausdrücklich gekennzeichneten Ladebereiche vorgesehen sind.
WLAN-Nutzung
Der bereitgestellte Internetzugang darf ausschließlich im gesetzlichen Rahmen genutzt werden. Für rechtswidrige Nutzungen haftet ausschließlich der jeweilige Nutzer.
Fundsachen
Liegengebliebene Gegenstände werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt. Eine Nachsendung erfolgt ausschließlich auf Wunsch und auf Kosten des Gastes.
Besucher, Veranstaltungen und Nutzung der Räumlichkeiten
Die Nutzung der Zimmer und Aufenthaltsbereiche ist ausschließlich den registrierten Gästen vorbehalten. Das Empfangen nicht angemeldeter Besucher oder zusätzlicher Personen bedarf der vorherigen Zustimmung des Hauses.
Die Durchführung von Veranstaltungen, Versammlungen, gewerblichen Aktivitäten, Feiern, Film- oder Fotoaufnahmen sowie sonstigen Zusammenkünften in den Zimmern, auf dem Gelände oder in den Gemeinschaftsbereichen ist ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung des Hauses untersagt.
Untersagt sind insbesondere Nutzungen, welche die Sicherheit, den ordnungsgemäßen Hotelbetrieb, andere Gäste, Anwohner oder das Ansehen des Hauses beeinträchtigen können.
Bei Verstößen gegen diese Regelungen ist das Haus berechtigt, ein sofortiges Hausverbot auszusprechen, Buchungen fristlos zu beenden und die Räumung der Zimmer sowie des Grundstücks zu verlangen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall nicht erstattet.